Heide-Park-Achterbahn “Desert Race”: Verwaltungsgericht erklärt Baugenehmigung für rechtswidrig
So lautete der Titel eines Artikels in der Ausgabe vom 21.02.2007 der Böhme-Zeitung. Der Grund für die Aufregung scheint simpel: Desert Race ist zu laut. Lauter als in diesem Bereich laut Bebauungsplan erlaubt, aber andererseits nicht so laut dass die in der TA Lärm festgelegten Obergrenzen in der nahegelegenen Wohnsiedlung überschritten werden. Vereinfacht gesagt: Desert Race ist lauter als erlaubt, aber bei den in einiger Entfernung wohnenden Anwohnern kommt nicht mehr Lärm an als erlaubt wäre.
Da diese Lärmobergrenzen dem Schutz der Anwohner dienen und die Anwohner ja nicht über das erlaubte Maß hinaus belastet werden, schien es kein Problem Desert Race von den überschrittenen Lärmobergrenzen innerhalb des Parkgländes zu befreien und eine Baugenehmigung zu erteilen. Wie es mit Lärm und anderen “Belästigungen” nuneinmal ist, lassen sich diese zwar objektiv messen aber die Wahrnehmung unterliegt dann doch dem Subjekt. Der eine findet die Musik zu laut der andere zu leise und ein Anwohner findet den Park schon seit einigen Jahren zu laut und ist an einer Erhöhung des Lärmpegels durch eine weitere Achterbahn natürlich garnicht interessiert. Dieser tat das was jeder zivilisierte Mensch tut, der der Meinung ist im Recht zu sein, und reichte am 30. Juli 2006 gegen die am 28. Februar 2006 erteilte Baugenehmigung beim Verwaltungsgercht Klage ein und bekam am 28. November 2006 recht. Die Befreiung von den Lärmobergrenzen und damit auch die Baugenehmigung wurden für ungültig erklärt, womit die Erteilung einer Betriebserlaubnis nicht möglich ist. Nachdem nun Landkreis Rechtsmittel eingelegt hat, wird das Oberverwaltungsgericht als nächsthöhere Instanz die Möglichkeit haben anders als das Verwaltungsgericht zu entscheiden. Aber genauso wie der Ausgang des Verfahrens zum jetzigen Zeitpunkt offen ist, ist auch der Zeitpunkt des Verfahrens offen. Wie zuvor geschildert folgte auf die Klage am 30. Juli ein Urteil am 28. November - also erst knapp 4 Monate später. Da die Öffnung des Desert Race aber bereits für Mai anvisiert und die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht ungewiß ist, zieht man in Erwägung einfach den Bebauungsplan von den Lärmobergrenzen zu befreien bzw. diese soweit heraufzusetzen dass eine Befreiung von Ihnen für Desert Race nicht mehr nötig ist. Dieses Verfahren wird sich nach Expertenmeinung jedoch auch mindestens 2 Monate hinziehen, wobei die Änderungen als Teil des Verfahrens der Öffentlichkeit und damit auch den beiden Parteien zur Debatte gestellt werden. Ausgang und Dauer des Verfahrens sind also genauso ungewiß, wie bei der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts und eine Öffnung der Bahn im Mai scheint stark gefährdet.
Wie bei sovielen anderen Streitigkeiten zwischen Anwohnern und (Groß-) Unternehmen stellt sich neben der Frage wer im Recht ist, natürlich auch die Frage wessen Interessen wichtiger sind. Die des Unternehmens welches hunderte Arbeitsplätze bietet, und den Landkreis über Steuern und Synergieffekte (der Heide-Park ist einer der Touristenmagnete in der Region) die Existenz sichert oder der einzelne Anwohner bzw. die anscheinend kleine Gruppe von Anwohnern die sich gestört fühlt. Unabhängig von den zukünftigen Urteilen für oder gegen eine der Parteien scheint es jedoch die deutlich bessere Lösung zu sein dauerhafte Kompromisse zu finden mit denen beide Leben können. Ansonsten ist der nächste Ärger beim Bau einer neuen Attraktion vorprogrammiert.